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    LEADER Region

25.09.2024 - 26.11.2024

Förderaufruf 25: Agile.Orte

 

Förderung zur verbesserung der lebensqualität in Unseren Orten

Das östliche Weinviertel braucht agile und lebenswerte Orte, daher ist es das Ziel leerstehende Gebäude wieder mit Leben zu füllen sowie das innerörtliche Fuß- und Radwegenetzes zu verbessern. Projekte, die zur Agilität der Dörfer und Städte beitragen können in diesem Aufruf eingereicht werden. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

ZIELE DER PROJEKTINITIATIVEN: 

  • Belebung der Dorf- und Stadtkerne
  • Optimierung des Radwegenetzes für den Alltagsradverkehr im (östlichen) Weinviertel →  dadurch Erhöhung des Radverkehrs in der Region
  • Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Land NÖ und der Mobilitätsmanagement NÖ (bei Projekten zum Radwegenetz)
  • gesetzliche Auflagen müssen erfüllt werden
  • Einbindung der Bevölkerung

FÖRDERBETRAG UND FÖRDERHÖHE: 
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 300.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe 30-70 % Förderung + ev. Bonus.
Für den Förderaufruf stehen max. € 200.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

FÖRDERBARE KOSTEN:
Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

NICHT FÖRDERBARE KOSTEN: 

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

MÖGLICHE FÖRDERWERBER: 
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:  

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes

Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (www.weinviertelost.at) zu finden.

Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 21230-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 25.09.2024 bis zum 26.11.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 11.12.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 12.12.2024.

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs. 

Ein LEADER-Projekt muss über die Digitale Förderplattform der AMA (DFP) eingereicht werden.

LEADER-Projekt einreichen

Du kannst dein Projekt immer nur bei einem Förderaufruf einreichen.