Fördersätze
LEADER-Förderungen stehen uns dank Fördermittel der Europäischen Union, vom Bund und Land Niederösterreich zu Verfügung Die Höhe der Förderung orientiert sich am Projekttyp und kann zwischen 30 % und 80 % der anrechenbaren Projektkosten betragen.
30 % Förderung werden für Projekte mit direkt einkommensschaffenden Maßnahmen gewährt. Sie gelten als wettbewerbsrelevant. Bei Einhaltung spezieller Kriterien ist ein Förderbonus von 10 % möglich.
50 % Förderung werden für Projekte mit nicht direkt einkommensschaffenden Maßnahmen gewährt. Sie sind nicht wettbewerbsrelevant. Bei Einhaltung spezieller Kriterien ist ein Förderbonus von 10 % möglich.
70% Förderung werden für Projekte zu Querschnittszielen und regionalen Fokuszielen (nicht einkommensschaffende Maßnahmen) gewährt. Zu Querschnittsthemen zählen u.a. Bildung, Gesundheit, Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität, smart Villages. Zu regionalen Fokusthemen gehören: Smart Region & Digitalisierung, lebenswerte Dörfer & Städte, einzigartige Landschaft. Möglicher Förderbonus: 10 %.
Die oben beschriebenen Projekttypen können nicht nur als sogenannte Einzelprojekte, die sich nur auf die eigene LEADER-Region beziehen, sondern auch als (nationale) Kooperationsprojekte ausgestaltet werden, der Fördersatz eines Kooperationsprojektes richtet sich nach dem Projekttyp sowie der Entscheidung des Projektauswahlgremiums der LEAD-LAG. LAG-Kooperationsprojekte haben einen Basisfördersatz von 70 % mit der Möglichkeit von 10 % Förderbonus. Transnationale Kooperationsprojekte werden mit 80 % gefördert.
Das LAG-Management & Sensibilisierung hat einen Basisfördersatz von 70 %.
Sofern ein LEADER-Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm LE) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewandt.