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    LEADER Region

Sujet Fördercall Agile Orte Dorf im Weinviertel

14.01.2025 - 11.03.2025

Förderaufruf 28: Agile.Orte 

 

Förderung ZUR VERBESSERUNG DER LeBENSQUALItät in unseren orten

Das östliche Weinviertel braucht agile und lebenswerte Orte, daher ist es das Ziel leerstehende Gebäude wieder mit Leben zu füllen sowie das innerörtliche Fuß- und Radwegenetzes zu verbessern. Projekte, die zur Agilität der Dörfer und Städte beitragen, können in diesem Aufruf eingereicht werden. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

 

projektziele: 

  • Belebung der Dorf- und Stadtkerne unter Einbindung der Bevölkerung
  • Optimierung des Radwegenetzes für den Alltagsradverkehr im (östlichen) Weinviertel und dadurch Erhöhung des Radverkehrs in der Region
  • neue Konzepte für leerstehende Objekte 
  • Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung

 

Voraussetzungen für eine FörderunG:

  • Im Projekt muss nachweislich eine Einbindung von der Bevölkerung, Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern, Eigentümerinnen/Eigentümern und Planerinnen/Planern erfolgen (Multi-Akteurs-Partnerschaft).
  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Land NÖ und der Mobilitätsmanagement NÖ (bei Projekten zum Radwegenetz)
  • gesetzliche Auflagen müssen erfüllt werden
  • Voraussetzungen für Projekte zur Ortskernbelebung/Leerstandsmanagement: Das Projekt muss eine inhaltliche Verknüpfung zum Funktionsraum Ortskern haben (es werden keine Projekte unterstützt, die ausschließlich ein Einzelobjekt bearbeiten)

 

FörderBETRAG und FÖRDERHÖHE:

Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 120.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% Förderung + ev. Bonus. Für den Förderaufruf stehen max. € 200.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
 

FörderBare kosten:

Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
 

Nicht FörderBare kosten:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

 

mögliche Förderwerber:

Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

 

WAS muss am ende des LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
  • Nachweis der Einbindung von der Bevölkerung, Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern, Eigentümerinnen/Eigentümern und Planerinnen/Planern erfolgen (Multi-Akteurs-Partnerschaft)

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 14.01.2025 - 11.03.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 25.03.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 26.03.2025.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.