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    LEADER Region

Sujet Kellergassen.Inszenieren Kellergasse im Weinviertel

14.01.2025 - 11.03.2025

Förderaufruf 30: Kellergassen.Inszenieren

 

Förderung einer nachhaltigen Belebung des kulturgutes Kellergasse

Das Weinviertel braucht innovative Ideen zur nachhaltigen Belebung -und dadurch auch Erhaltung der historischen Bausubstanz - unseres Kulturgutes Kellergasse. Wir freuen uns dazu auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

ZIELE DER PROJEKTINITIATIVEN:

  • Stolz auf das Weinviertler Kulturgut Kellergasse schaffen sowie Maßnahmen zum Erhalt und Schutz der Weinviertler Kellergassen umsetzen
  • Unterstützung bei der Entwicklung von neuen Nutzungen und innovativen Angeboten in den Weinviertler Kellergassen

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

  • Das Projekt muss in enger Abstimmung mit allen Initiativen rund um die Weinviertler Kellergassen umgesetzt werden.

FÖRDERBERTRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 60.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% + ev. Bonus. Für den Förderaufruf stehen max. € 60.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

FÖRDERBARE KOSTEN:
Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

MÖGLICHE FÖRDERWERBER:
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 14.01.2025 - 11.03.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 25.03.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 26.03.2025.

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.