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Sujet Förderaufruf Agile.Orte Dorf Weinviertel

08.04.2025 - 03.06.2025

Förderaufruf 33: Agile.Orte

 

FÖRDERUNG ZUR VERBESSERUNG DER LEBENSQUALITÄT IN UNSEREN ORTEN

Das östliche Weinviertel braucht agile und lebenswerte Orte, daher ist es das Ziel leerstehende Gebäude wieder mit Leben zu füllen. Projekte, die zur Agilität der Dörfer und Städte beitragen können in diesem Aufruf eingereicht werden. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

ZIELE der PROJEKTINITIativen:

  • Belebung der Dorf- und Stadtkerne unter Einbindung der Bevölkerung
  • neue Konzepte für leerstehende Objekte 
  • Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung 

VORAUSSETZUNGEN für eine Förderung:

  • Im Projekt muss nachweislich eine Einbindung von der Bevölkerung, Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern, Eigentümerinnen/Eigentümern und Planerinnen/Planern erfolgen (Multi-Akteurs-Partnerschaft).
  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden
  • gesetzliche Auflagen müssen erfüllt werden
  • Das Projekt muss eine inhaltliche Verknüpfung zum Funktionsraum Ortskern haben (es werden keine Projekte unterstützt, die ausschließlich ein Einzelobjekt bearbeiten).

Förderbetrag und Förderhöhe:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mid. 5.000,00, max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe30-70% Förderung + ev. Bonus
Für den Förderaufruf stehen max. € 100.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

Förderbare Kosten:
Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

Nicht förderbare Kosten:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

Mögliche Förderwerber:
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

Was muss am Ende der LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
  • Nachweis der Einbindung von der Bevölkerung, Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern, Eigentümerinnen/Eigentümern und Planerinnen/Planern erfolgen (Multi-Akteurs-Partnerschaft)

Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (www.weinviertelost.at) zu finden.

Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 21230-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 08.04.2025 bis zum 03.06.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 17.06.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 18.06.2025.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.