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Sujet Förderaufruf Interkommunal.Zusammengearbeitet Hände mit Pflanze

08.04.2025 - 03.06.2025

Förderaufruf 36: Interkommunal.Zusammengearbeitet 


Förderung des Ausbaus der interkommunalen Zusammenarbeit

Zur Verbesserung der Standortfaktoren für ländliche Gemeinden und im Rahmen des Smart Region Konzepts soll die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert werden. Ziel ist es, gemeinsam die Standortqualität weiterzuentwickeln und eine effektive Problemlösungskompetenz aufzubauen. In den Gemeinden wird durch zeitgemäße, milieuspezifische Kommunikation eine lebendige Demokratie gefördert, die einen engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Projekte, die zum Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit beitragen können in diesem Aufruf eingereicht werden. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

ZIELE der PROJEKTINITIativen:

  • Forcierung der Interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden
  • In den Gemeinden wird eine lebendige Demokratie gelebt durch zeitgemäße, milieuspezifische Kommunikation mit Bürgerinnen/Bürgern.

VORAUSSETZUNGEN für eine Förderung:

  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden
  • gesetzliche Auflagen müssen erfüllt werden

Förderbetrag und Förderhöhe:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mid. 5.000,00 max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% Förderung + ev. Bonus
Für den Förderaufruf stehen max. € 114.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

Förderbare Kosten:
Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

Nicht förderbare Kosten:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

Mögliche Förderwerber:
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

Was muss am Ende der LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
  • Nachweis der Einbindung von Gemeinde-Vertreterinnen/Vertretern

Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (www.weinviertelost.at) zu finden.

Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 21230-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 08.04.2025 bis zum 03.06.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 17.06.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 18.06.2025.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.