27.03.2024 - 22.05.2024
Förderaufruf 12: Kellergassen.Inszenieren
Die LEADER Region Weinviertel Ost möchte Menschen unterstützen, die mit innovativen Impulsen das Weinviertel noch KOSTBARER und LEBENS.werter gestalten wollen.
Im vorliegenden Förderaufruf zum Themenfeld Kellergassen.Inszenieren stehen € 80.000,00 an Fördermittel zu Verfügung - Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine und Privatpersonen sollen bei der Umsetzung von Projekten, die einen Beitrag zur Erhaltung und Belebung unseres Kulturgutes Kellergasse setzen, unterstützt werden.
Die Gesamtkosten für ein Projekt müssen mind. € 5.000,00 und können max. € 110.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung) umfassen.
An Projekte, die durch LEADER-Mittel unterstützt werden, stellen wir den Anspruch, dass sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung des östlichen Weinviertels leisten und damit den Zielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Ein LEADER-Projekt muss eine partizipative und nachhaltige Herangehensweise haben, innovativ und kooperativ angelegt sein sowie sich in den Projektinhalten der regionalen Entwicklungsstrategie wieder finden. Für den vorliegenden Aufruf gelten ausschließlich die Auswahlkriterien It. Lokaler Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost.
Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (ww.weinviertelost.at) zu finden.
Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 2123-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).
Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 27.03.2024 bis zum 22.05.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 12.06.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 13.06.2024.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.”
Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.