03.07.2024 - 28.08.2024
Förderaufruf 19: KOSTBARES.Weinviertel
Förderung von Bewusstseinsbildenden Maßnahmen des KOSTBAREN.Weinviertels
Regionale Produkte sind in der Bevölkerung beliebter denn je. Zeitgleich steigt auch das Interesse daran, einen Blick hinter die Kulissen der Produktion zu werfen und etwas über die Produkte zu erfahren. Die Nachfrage nach regionalen Produkten, möglichst aus der näheren Umgebung, steigt sowohl in der Gastronomie, als auch in privaten Haushalten.
Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost ist es, die Verfügbarkeit von regionalen Produkten für unsere Bevölkerung zu erhöhen, das Bewusstsein für die Produkte zu steigern und die Betriebe motivieren gemeinsam ihre Produkte zu veredeln.
Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.
PROJEKTZIELE:
- Kommunikation/Bewerbung der Vermarktungsstrukturen von regionalen Produkten
- Steigerung der Bekanntheit und Wertschätzung von/für regionale Produkte aus dem Weinviertel
- Wissensvermittlung zu Weinviertler Produkten und Betrieben in verschiedenen Altersgruppen
- Vernetzung zwischen landwirtschaftlichen Betrieben
- Steigerung der wertschöpfungsorientierten Zusammenarbeit zw. regionalen Produzentinnen/Produzenten und der Gastronomie/Heurigenbetriebe bzw. von Beherbergungsbetrieben
- Aus- und Aufbau von Leitbetrieben
- Steigerung des Innovationsgrades bei Produzentinnen/Produzenten sowie bei regionalen Produkten
- Förderung von Ideen zur gemeinsamen Veredelung von Produkten
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:
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FÖRDERBERTRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 200.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% + ev. Bonus. Für den Förderaufruf stehen max. € 200.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
FÖRDERBARE KOSTEN:
- Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:
- Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
- Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
- Kosten für Abriss eines Gebäudes
- Kosten des laufenden Betriebs
- gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Teilbeträge von größeren Investitionen
- Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
- Eigenleistungen
- Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)
MÖGLICHE FÖRDERWERBER:
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:
- (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
- Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 3.7.2024 – 28.8.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 18.09.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 19.09.2024.
Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.