14.01.2025 - 11.03.2025
Förderaufruf 29: Tourismus.Erleben
Förderung zur Touristischen positionierung als wein- und genussregion
Das östliche Weinviertel soll als Wein- & Genussregion sowie Rad- & Wanderregion positioniert werden. Dabei sind ein starkes Innen- und Außenmarketing sowie eine Verbesserung der touristischen Infrastruktur von großer Bedeutung. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.
Ziele der Projektinitiativen:
- Gestiegene Anzahl an Tagesgästen und Nächtigungen
- Das Weinviertel ist vor allem als Wein- & Genussregion sowie Rad- und Wanderregion in der Bevölkerung sowie am touristischen Markt bekannt.
- Das weintouristische Angebot im Weinviertel ist ausgebaut, wodurch eine Positionierung als WEIN- und Genussregion gelungen ist.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Das Projekt muss im Kontext mit der Tourismusstrategie der Destination Weinviertel stehen.
- Das Projekt muss in Kooperation mit der Weinviertel Tourismus GmbH durchgeführt werden, eine Kooperationsvereinbarung ist vorzulegen.
Förderbetrag und förderhöhe:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 160.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-50% Förderung + ev. Bonus. Für den Förderaufruf stehen max. € 170.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
förderbare kosten:
- Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
Nicht Förderbare kosten:
- Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
- Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
- Kosten für Abriss eines Gebäudes
- Kosten des laufenden Betriebes
- gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Teilbeträge von größeren Investitionen
- Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Eigenleistungen
- Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)
Mögliche Förderwerber:
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
WAS MUSS AM ENDE DEs LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:
- (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
- Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 14.01.2025 - 11.03.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 25.03.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 26.03.2025.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."
Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.