27.03.2024 - 22.05.2024
Förderaufruf 9: Tourismus.Erleben
Förderung von Genussrastplätzen mit Einkehrstation in Weinviertler Kellergassen
Im Weinviertel gibt es wunderschöne Plätze in den Kellergassen. Viele laden zum Verweilen und Rasten ein. Doch wo soll man Platz nehmen? Wo gibt es eine Stärkung? Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost und von Weinviertel Tourismus ist es, unsere Kellergassen weiter zu beleben, attraktive Rastplätze und Treffpunkte in den Orten zu schaffen sowie Verpflegungsstationen zu bieten.
Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.
Ziele von Genussrastplätzen:
- Raststelle für Wander-, Pilger- und Radtouristen
- Treffpunkt der Ortsbevölkerung und damit Steigerung der lokalen Identität
- Verfall der Kellergassen stoppen, Presshäuser beleben, Kulturgut Kellergasse inszenieren
- Umwegrentabilität (Winzer, Fleischer, Gastronomie, Nächtigungsbetriebe, …)
- Steigerung der Lebensqualität
- Wein- bzw. regionale Winzer erlebbar machen
- Erhaltung des regionstypischen Erscheinungsbildes der Weinviertler Kellergassen und die aktive Unterstützung der Sanierung von Bausünden der letzten Jahrzehnte
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Der Genussrastplatz muss in einer Kellergasse eingerichtet werden.
- Der Ensembleschutz muss eingehalten werden, d.h. jegliche Maßnahmen dürfen dem Kulturgut Kellergassen nicht schaden. Der Keller (außen und innen) sowie das Umfeld des Kellers müssen das Weinviertler Kulturgut authentisch präsentieren.
- Optisch nicht in das Bild der Weinviertler Kellergassen passende Objekte müssen, um förderwürdig zu werden, bestmöglich rückgebaut und angepasst werden. Darunter fallen Aufbauten (70er-Ausbauten der Obergeschoße), Anbauten (vgl. betonierte Vordächer und Seitenanbauten, Satellitenschüssel, PV-Anlagen, Welleternitdächer, Neonbalken, Buntglas-Kristallleuchten, Balkone, Profilholzverschalungen), zu große Fenster, „Wohnungseingangstüren“, bunte Fassadengestaltungen, gerade und glatte Styroporfassaden, Betonplatzerl, Garagentore und Vergleichbares.
- Um dafür eine optimale Beratung anzubieten ist verpflichtend eine bauliche Kellergassen-Beratung durch eine/n anerkannte/n Kellergassenberater:in vorgeschrieben. Diese Bauberatung kann bereits max. 6 Monate vor dem offiziellen Förderstichtag durchgeführt werden. Das Beratungsprotokoll muss in Kopie vorgelegt werden.
- Zum Projektabschluss ist wiederum eine verpflichtende Beratung durch eine/n anerkannte/n Kellergassenberater:in vorgeschrieben (Abnahme der durchgeführten (Bau-)Maßnahmen).
- Die Versorgungsstation darf ausschließlich mit Produkten, die im Weinviertel hergestellt werden, befüllt werden. Ein Logistikkonzept zum Betrieb (Anlieferung und Befüllung) der Versorgungsstation muss vorliegen. Das Team der LEADER Region Weinviertel Ost ist bei der Erstellung sehr gerne behilflich.
- Der Genusskeller inkl. Verpflegungsautomat/Kühlschrank muss mind. von April – Oktober, 7 Tage die Woche tagsüber offen und frei zugängig sein.
- Der Genussrastplatz muss gewartet und gepflegt werden. Eine Wartungs-/Pflegeregelung ist vorzulegen (ein regelmäßiges Entleeren des Müllbehälters muss gewährleistet sein sowie eine Reinigung des Rastplatzes).
- Alle gesetzlichen Auflagen müssen eingehalten werden (z.B. Jugendschutzgesetz, Öffnungszeitengesetz).
- Es ist ein Beratungsgespräch mit dem Projektmanagement der LEADER Region Weinviertel Ost sowie dem Radbetreuer von Weinviertel Tourismus verpflichtend vorgeschrieben.
- Der Genussplatz inkl. Verpflegungsautomat/Kühlschrank muss mind. 5 Jahre in diesem Sinne betrieben und erhalten werden.
Ausstattungskriterien
Muss
- Lage: in einer Kellergasse bzw. Keller-Ensemble. Die Abstimmung mit Weinviertel Tourismus ist erforderlich.
- Sitzgelegenheit vor oder im Weinkeller: z.B. Bank- und Tischkombination, einzelne Bänke
- Versorgungsmöglichkeit mit Getränken, wenn möglich auch Speisen (z.B. Kühlschrank, Automat etc.), dabei sollen örtliche/regionale Winzer erlebbar gemacht werden
- Müllbehälter
- Hinweis auf „Genusskeller“ (Einkehrkeller)
- Infotafel mit Übersichtskarten, Infotexten (Deutsch und Englisch) und Fotos nach vorgegebenem Layout (Angebotseinholung erfolgt über die LEADER-Region, die Erstellungskosten sind zu zahlen)
- Weinviertel-Fahne inkl. Fahnenmast (Angebotseinholung erfolgt über die LEADER-Region, die Erstellungskosten sind zu zahlen)
- Im Keller müssen Informationsmaterialien über das Weinviertel aufliegen (diese können bei Weinviertel Tourismus angefordert werden).
- Das Projekt muss zum Markenversprechen Weinviertel beitragen – dies ist durch Abstimmung mit Weinviertel Tourismus abzuklären.
Soll
- Öffentlich zugängliches WC
- Selbstreparatur-Set
- Weinviertel-Liegestühle
- Beschattung vor dem Keller (Pergola etc.)
- Fahrradabstellmöglichkeit für 5 bis 8 Räder
- Ist in der Kellergasse eine Wasserleitung vorhanden, so ist ein Trinkbrunnen zur Wasserentnahme zu errichten (diese Maßnahme ist im Sinne der Anpassung an den Klimawandel).
Förderbetrag und Förderhöhe:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-40% Förderung. Für den Förderaufruf stehen max. € 80.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
förderbare Kosten: Planungs- und Beratungskosten, Investitionskosten, Sachkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
nicht förderbare Kosten:
- Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde (mit Ausnahme der baulichen Kellergassen-Beratung)
- Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
- Kosten für Abriss eines Gebäudes
- Kosten des laufenden Betriebes
- gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Teilbeträge von größeren Investitionen
- Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
- Eigenleistungen
- Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)
mögliche Förderwerber: Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
Was muss am Ende der LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:
- (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
- Nachweis über die Errichtung des Genussrastkellers (u.A. Baugenehmigung, Versicherungsnachweis etc.)
- Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
An Projekte, die durch LEADER-Mittel unterstützt werden, stellen wir den Anspruch, dass sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung des östlichen Weinviertels leisten und damit den Zielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Ein LEADER-Projekt muss eine partizipative und nachhaltige Herangehensweise haben, innovativ und kooperativ angelegt sein sowie sich in den Projektinhalten der regionalen Entwicklungsstrategie wieder finden. Für den vorliegenden Aufruf gelten ausschließlich die Auswahlkriterien It. Lokaler Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost.
Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (ww.weinviertelost.at) zu finden.
Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 2123-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).
Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 27.03.2024 bis zum 22.05.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 12.06.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 13.06.2024.
Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.