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Sujet für den Förderaufruf, zwei Menschen Arbeiten an einem Computer

03.07.2024 - 28.08.2024

Förderaufruf 16:  Wirtschafts.Impulse & Arbeitsplatz.Lebensraum

Förderung von Standortentwicklung

Die LEADER Region Weinviertel Ost möchte besonders für innovative Unternehmer:innen attraktiv werden. Menschen, die unternehmerisch tätig werden möchten, benötigen hierfür ein dementsprechendes Umfeld. Die Förderung ist eine besondere Möglichkeit, um Entrepreneure in den 58 Gemeinden des östlichen Weinviertels zu unterstützen und ihre Ideen und Projekte zu fördern. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

ZIELE VON NEUEN INITATIVEN FÜR DIE STANDORTENTWICKLUNG:

  • Netzwerke aufbauen
  • Wettbewerbsfähigkeit fördern
  • Kombination von leben & arbeiten im östlichen Weinviertel
  • Onboarding erleichtern à digitale Prozesse forcieren
  • Bekanntheit der Region steigern

VORRAUSSETZUNG FÜR EINE FÖDERUNG:

  • regionale Stakeholder müssen in das Projekt eingebunden werden. (u.a. Schulen, Betriebe etc.)
  • Die Marke „Weinviertel“ muss gestärkt werden.

FÖRDERBETRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 120.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% Förderung, je nach Art des Projektes
Für den Förderaufruf stehen max. € 160.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

FÖRDERBARE KOSTEN: 
Personalkosten, Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Investitionskosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

MÖGLICHE FÖRDERWERBER: 
Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes

Details zur Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost, den Auswahlkriterien und Förderhöhen sind auf der Webseite der LEADER Region Weinviertel Ost (www.weinviertelost.at) zu finden.

Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (leader@weinviertelost.at, +43 (2245) 21230-10). Bei der Erstberatung werden dem Förderwerber alle Unterlagen für eine Fördereinreichung zu Verfügung gestellt (diese standardisierten Unterlagen sind verpflichtend für die Einreichung zu verwenden).

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 03.07.2024 bis zum 28.08.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 18.09.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 19.09.2024.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.