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Sujet 17. Förderaufruf KOSTBARES Weinviertel, Obst auf einer Bank mit Weinviertelhut und Beschriftung "Regionale Einkaufsmöglichkeiten"

03.07.2024 - 28.08.2024

Förderaufruf 17: KOSTBARES.Weinviertel

 

Förderung von Hofläden/Regionalläden für regionale Produkte des täglichen Bedarfs

Regionale Produkte sind in der Bevölkerung beliebter denn je. Die Nachfrage nach Produkten des täglichen Bedarfs, möglichst aus der nächsten Umgebung und unabhängig von Öffnungszeiten, steigt immer weiter an. Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost ist es, die Verfügbarkeit von regionalen Produkten für unsere Bevölkerung zu erhöhen.

Daher fördern wir die Errichtung von Verkaufsmöglichkeiten für regionale Produkte insbesondere innovative Shop-Lösungen oder regional-Regalen. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

PROJEKTZIELE:

  • Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Produkten
  • Sicherstellung der Nahversorgung der Bevölkerung
  • Steigerung der Wertschöpfung aus der Produktion von regionalen Produkten
  • Erhöhung der Verfügbarkeit von regionalen Produkten
  • Einkaufsmöglichkeiten abseits klassischer Ladenöffnungszeiten

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

  • Die Verkaufsmöglichkeit muss zu 80% mit Produkten, die im Weinviertel hergestellt werden, befüllt sein. Die übrigen 20% müssen Produkte von österreichischen, regionalen Anbieterinnen/Anbietern und Produzentinnen/Produzenten sein.
  • Es müssen mindestens 30 verschiedene Produkte von mindestens 8 verschiedenen Produzentinnen/Produzenten aus dem KOSTBAREN Weinviertel angeboten und verkauft werden.
  • Es müssen alle Produkte des täglichen Bedarfs, wie Brot, Obst und Gemüse, Fleisch und Wurstwaren, Milchprodukte, Eier und Säfte von regionalen Anbieterinnen/Anbietern erhältlich sein. 
  • Die Verkaufsmöglichkeit muss innovative Ansätze für einen Einkauf abseits der klassischen Ladenöffnungszeiten haben.
  • Alle gesetzlichen Auflagen müssen eingehalten werden (z.B. Öffnungszeitengesetz, Jugendschutzgesetz).
  • Ein Logistikkonzept zum Betrieb (Anlieferung und Befüllung) der Verkaufsmöglichkeit muss vorliegen.
  • Die/Der Betreiberin/Betreiber muss die Vielfalt der Produkte und Produzentinnen/Produzenten lt. oben genannten Vorgaben sicherstellen.
  • Der Verkauf muss mind. 5 Jahre in diesem Sinne betrieben werden inkl. der Vorgaben zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von regionalen Produkten des täglichen Bedarfs. 
  • Im Umkreis von 10km darf maximal eine weitere regionale Einkaufsmöglichkeiten liegen. (Ausnahme: Sind regional-Regale bei bereits bestehenden Nahversorgern. Diese sind nicht förderfähig, wenn innerhalb der Ortschaft/der Gemeinde bereits eine Einkaufsmöglichkeit regionaler Produkte besteht.)

FÖRDERBERTRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00 und max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-40%
Für den Förderaufruf stehen max. € 80.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

FÖRDERBARE KOSTEN: 

  • Errichtung von Verkaufsmöglichkeiten für regionale Produkte
  • Anschaffung von Regalflächen inkl. Kühlmöglichkeiten, Kassensystem, Videoüberwachung
  • Flyer, Drucksorten, Infomaterial, Bewerbung von regionalen Produzentinnen/Produzenten
  • Öffentlichkeitsarbeit

NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebs
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

MÖGLICHE FÖRDERWERBER:
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis über das Vollsortiment von 80% an regionalen Produzentinnen/Produzenten
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes

Die Verkaufsmöglichkeit muss im Betrieb sein.

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 3.7.2024 – 28.8.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am18.09.2024statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am19.09.2024.

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hiergeht es zu den aktuellen Förderaufrufen.