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Sujet 18. Förderaufruf KOSTBARES Weinviertel, Obst auf einer Bank mit Weinviertelhut und Beschriftung "Erlebnisbetriebe

03.07.2024 - 28.08.2024

Förderaufruf 18:  KOSTBARES.Weinviertel

 

Förderung Für die Errichtung von Erlebnisbetrieben

Regionale Produkte sind in der Bevölkerung beliebter denn je. Ebenso wie der Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten einen Blick hinter die Kulissen eines Betriebes zu werfen und mehr über dessen Produkte und die Herstellung zu erfahren. Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost ist es, die Produzentinnen und Produzenten dabei zu unterstützen, (mit möglichst geringem Personaleinsatz) ihren Betrieb erlebbar zu machen. Daher fördern wir die Errichtung von Erlebnisbetrieben. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

PROJEKTZIELE:

  • Kommunikation der großartigen Produkte des Weinviertels
  • Wissensvermittlung zu Weinviertler Produkten und Betrieben
  • Weinviertler Produkte erleb- und verkostbar zu machen
  • Erweiterung des Ausflugsangebotes des Weinviertels 
  • Weiterbildung und Vernetzung der Betriebe
  • Entwicklung und Bewerbung von speziellen Angeboten für Kinder und Familien

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

  • Folgende Prinzipien müssen bei der Umsetzung beachtet werden: verkosten, verkaufen, erleben (erleben auch ohne Führung bzw. Personaleinsatz) – die Umsetzung dieser drei angeführten Punkte muss in der Projektbeschreibung dargelegt werden.
  • Die Projektträger:innen sind angehalten, bei weinviertelweiten Aktionen wie z.B. Sommer Genusstour, Erlebnissonntagen teilzunehmen und ihre Betriebe zu öffnen.
  • Der Erlebnisbetrieb bzw. die umgesetzten Maßnahmen müssen mind. von April – Oktober, zugängig (buchbar) sein.
  • Alle gesetzlichen Auflagen müssen eingehalten werden (z.B. Öffnungszeitengesetz, Jugendschutzgesetz).
  • Der Betriebsstandort muss in der Gebietskulisse der LEADER Region Weinviertel Ost liegen.
  • Im Rahmen des Projektes dürfen nur authentische Weinviertler Produkte in den Vordergrund gestellt werden.
  • Die geplanten Projektinhalte müssen mit dem Team der LEADER Region Weinviertel Ost sowie Weinviertel Tourismus abgestimmt werden und zum Markenversprechen Weinviertel beitragen.
  • Es müssen Informationsmaterialien über das Weinviertel aufliegen (diese können bei Weinviertel Tourismus angefordert werden).
  • Das Projekt muss mind. 5 Jahre in diesem Sinne betrieben werden. 

FÖRDERBERTRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 10.000,00 und max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30% Förderung, für den Förderaufruf stehen max. € 100.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

FÖRDERBARE KOSTEN:

  • Infotafeln mit Beschreibungen über Wissenswertes zum Betrieb, Produkten, Herstellungsweise etc. 
  • „Audioguide“ passend zu den Infotafeln
  • Beratung um die jeweiligen Potentiale und Möglichkeiten aufzuzeigen (Kontakte zu Beratungsfirmen können seitens der LEADER-Region zur Verfügung gestellt werden)
  • Kleinere infrastrukturelle Maßnahmen, z.B. Lernstationen für Kinder
  • Erstellung von Kurzvideos 
  • Erstellung von Fotos (z.B. für die Infotafel etc.) über den Betrieb, die Produktions- & Verarbeitungsweise, sofern sie im Rahmen der Inszenierungen zur Verwendung kommen.
  • Visualisierungsmöglichkeit z.B. Bildschirm um Kurzvideo, Fotos und Informationen zu zeigen
  • Marketingmaterialien, die den Betrieb als Weinviertler Betrieb kennzeichnen, wie z.B. Weinviertel-Fahne inkl. Fahnenmast, Beachflag, Weinviertel-Liegestuhl etc., wobei eine Weinviertel-Fahne oder ein Beachflag verpflichtend sind (bei der Angebotseinholung unterstützt die LEADER-Region, die Erstellungs-/Anschaffungskosten sind zu zahlen) 

NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Errichtung/Adaption von Gebäuden, Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten
  • Eigenleistungen
  • Kosten die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

MÖGLICHE FÖRDERWERBER:
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
  • Der Erlebnisbetrieb muss in Betrieb sein

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 3.7.2024 – 28.8.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 18.09.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 19.09.2024.

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.