03.07.2024 - 28.08.2024
Förderaufruf 21: Mein.Weinviertel
Förderung von Bewusstseinsbildenden Maßnahmen für Weinviertler:innen
Die Steigerung der regionalen Identität ist ein extrem wichtiger Entwicklungsbedarf, der die gesamte Regionalentwicklungsarbeit des östlichen Weinviertels und damit alle Aktionsfelder betrifft. Die Entwicklung eines Regionsbewusstseins, die Wissensvermittlung über das Weinviertel sowie die Positionierung von Identitätsankern sind wichtige Handlungsansätze für die Region, die auch Auswirkungen auf alle anderen regionalen Themenfelder haben.
Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost ist es, die regionale Identität der Bevölkerung zu erhöhen und die bestehenden Identitätsanker zu erhalten.
Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.
PROJEKTZIELE:
- Steigerung des Bewusstseins für das Weinviertel in allen Bevölkerungsgruppen
- Erhaltung der Weinviertler Identitätsanker (Kellergassen, Wein, Landschaft)
- (Wissens-)Vermittlung der Weinviertler Identitätstanker für verschiedene Altersgruppen
- (Wissens-)Vermittlung zu weinviertelspezifischen Themenfeldern
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:
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FÖRDERBERTRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 200.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 50-70%+ ev. Bonus. Für den Förderaufruf stehen max. € 200.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
FÖRDERBARE KOSTEN:
- Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:
- Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
- Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
- Kosten für Abriss eines Gebäudes
- Kosten des laufenden Betriebs
- gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Teilbeträge von größeren Investitionen
- Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
- Eigenleistungen
- Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)
MÖGLICHE FÖRDERWERBER:
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:
- (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
- Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 3.7.2024 – 28.8.2024. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am18.09.2024statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am19.09.2024.
Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hiergeht es zu den aktuellen Förderaufrufen.