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Sujet 20. Förderaufruf "Kellergassen.Inszenieren", Kellergasse Falkenstein mit Beschriftung für Förderaufruf

03.07.2024 - 28.08.2024

Förderaufruf 20: Kellergassen.Inszenieren

 

Förderung der Belebung und Bewusstseinsbildung für die Weinviertler Kellergassen

Zum typischen Weinviertler Landschaftsbild gehören auch die einzigartigen kulturhistorisch wertvollen Kellergassen. Trotz jahrelanger Bestrebungen müssen sie nach wie vor, vor dem Verfall geschützt werden. Der Umgang mit dieser historischen Bausubstanz sowie eine sensible Weiterentwicklung müssen im Einklang mit dem Kulturerbe Kellergasse stehen. Hier braucht es intensive Anstrengungen diese einerseits nachhaltig zu erhalten, aber auch neue, sanfte Nutzungen zu finden. Das zentrale Element ist die Bewahrung des bedeutenden baulichen Kulturgutes. Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die eine Beitrag zur Belebung sowie zur Bewusstseinsbildung für die Weinviertler Kellergassen leisten.
Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.

PROJEKTZIELE:

  • Beitrag zur Erhaltung und Belebung unseres Kulturgutes Kellergasse
  • Bewusstseinsbildung zum Kulturgut Kellergasse

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG:

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FÖRDERBERTRAG UND FÖRDERHÖHE:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 200.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% + ev. Bonus. Für den Förderaufruf stehen max. € 200.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.

FÖRDERBARE KOSTEN:
Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten, Personalkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.

NICHT FÖRDERBARE KOSTEN:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebs
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

MÖGLICHE FÖRDERWERBER:INNEN:
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.

WAS MUSS AM ENDE DES LEADER-PROJEKTES NACHWEISLICH VORLIEGEN:

  • (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
  • Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes

Der Förderaufruf läuft im Zeitraum von 03.07.2024 bis zum 28.08.2024.Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 18.09.2024 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung. Frühest möglicher Projektstart ist somit am 19.09.2024.

 

Hier geht es zur Zusammenfassung des Förderaufrufs.

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hiergeht es zu den aktuellen Förderaufrufen.