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Bild Fördercall Kellergassen.Inszenieren

09.01.2024 - 05.03.2024:

Förderaufruf 5: Kellergassen.Inszenieren


Der fünfte Fördeaufruf für die Förderperiode 2023 - 2027 ist nun freigeschalten.
 

Ziel einer Kellergassen-Schutzzone: 

Kellergassengebäude zu erhalten, jeglicher Zerstörung des homogenen Erscheinungsbildes zu verhindern und eine sensible Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, dass Kellergassenesamble in seinem einzigartigen Erscheinungsbild zu erhalten.
 

Projektziele:

  • gewachsene Strukturen erhalten
  • zeitgemäße Nutzung ermöglichen – gemeinsam eine Lösung finden 
  • Abbruch eines historisch wertvollen Kellers kann verhindert werden
  • Umgang mit historischen Bausubstanzen und sensibler Weiterentwicklung im Einklang mit dem KULTURERBE KELLERGASSE erleichtern.
  • Veränderungen die nicht gewollt sind verhindern können
     

Weg zur Schutzzone Kellergassen:

  • Wenn gewünscht erlass einer Bausperre nach § 26 NÖ ROG (damit in der Zwischenzeit nicht ungewollte Maßnahmen umgesetzt werden können).
    Hintergrundinfos zur Bausperre
    (1) Ist die Aufstellung oder Änderung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes beabsichtigt, kann der Gemeinderat, unter Darstellung der anzustrebenden Ziele, durch Verordnung eine Bausperre erlassen.
    (3) Eine Bausperre gemäß Abs. 1 tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Kundmachung außer Kraft. Sie kann vor Ablauf dieser Frist einmal für ein Jahr verlängert werden. Eine Bausperre gemäß Absatz eins, tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Kundmachung außer Kraft. Sie kann vor Ablauf dieser Frist einmal für ein Jahr verlängert werden.
    (5) Baubehördliche Verfahren, die im Zeitpunkt der Kundmachung der Bausperre bereits anhängig waren, werden nicht berührt.
  • Erarbeitung eines räumlichen (Entwicklungs-)Leitbildes für die Kellergasse: In einem Bürgerbeteiligungsprozess sollen die Herausforderungen der sowie die Entwicklungsziele für die Kellergassen definiert werden („die alte Substanz erhalten wo es nur geht“, Entwicklungsziele definieren) à in Abstimmung mit Land NÖ, Baudirektion
  • aktuelle Flächenwidmung prüfen und festlegen was es zukünftig für eine Widmung braucht
  • Bestandsaufnahme der Keller in der Kellergasse durchführen à in Abstimmung mit Land NÖ, Baudirektion
  • Teilbebauungsplan mit Bebauungsvorschriften für die Kellergassen erarbeiten
  • Information(sveranstaltung) der Bevölkerung: Wichtige Grundlage für die zukünftige Erhaltung und Belebung der Kellergasse ist es, die Bevölkerung, vor allem die Kellerbesitzer:innen, dabei einzubinden und die zukünftige Ausrichtung der Kellergasse gemeinsam zu erarbeiten und zu fixieren.
  • Auflage und Beschluss im Gemeinderat
  • Im Anschluss Kellergassenbauberatungen für Privatpersonen.
  • Während des Prozesses finden zwei Austauschtreffen aller Pilotgemeinden der LEADER Region Weinviertel Ost statt, bei denen ein Arbeitspapier mit einem Fahrplan für eine Leitbilderstellung zur Kellergasse für Gemeinden erarbeitet wird
     

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • In der Gemeinde muss eine erhaltenswerte Kellergasse mit einer sanften-freizeittouristischen Nutzung vorliegen.
  • Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde, zur Umsetzung, der Vorfinanzierung sowie der Übernahme der Eigenmittel des vorliegenden LEADER-Projektes
  • Es muss eine fachliche Begleitung der das Land NÖ, Baudirektion erfolgen.
  • Der skizierte Weg zur Errichtung einer Schutzzone Kellergasse muss eingehalten werden.
  • Verpflichtend ist ein Bürgerbeteiligungsprozess zur Erarbeitung des „Räumlichen (Entwicklungs-)Leitbildes für die Kellergasse“ vorgeschrieben: Gemeinsam mit der Bevölkerung sollen die Ziele und Entwicklungen für die Kellergasse festgelegt werden. Ziel muss es sein, dass Kellerbesitzer:innen im Anschluss an die geförderte Schutzzone Erhaltungsmaßnahmen in der Kellergasse durchführen und dass es den gemeinsamen Willen der Ortsbevölkerung gibt, die Kellergassen zu beleben bzw. zu aktivieren.
  • Zusammenarbeit, Kooperation und innovative Impulse sind uns ein wichtiges Anliegen. Die Gemeinde sowie deren Auftragnehmer:in verpflichten sich an mind. 2 Austauschrunden (Feedbackschleifen) zum Prozess teilzunehmen. Im Rahmen dieser Austauschtreffen wird ein Arbeitspapier für alle Gemeinden der LEADER Region Weinviertel Ost entsteht wie ein Leitbildprozess rund um die Kellergasse ablaufen kann.
     

Förderbetrag und Förderhöhe:

Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 20.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 70% Förderung
Für den Förderaufruf stehen max. € 70.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
förderbare Kosten: Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
nicht förderbare Kosten:

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde (mit Ausnahme der baulichen Kellergassen-Beratung) 
  • Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
  • Kosten für Abriss eines Gebäudes
  • Kosten des laufenden Betriebes
  • gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
  • Teilbeträge von größeren Investitionen
  • Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
  • Bewirtungs- und Verpflegungskosten
  • Eigenleistungen
  • Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten etc.)

mögliche Förderwerber: Gemeinden

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
 

Was muss am Ende der LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:

  • Ein Entwicklungskonzept für die Kellergasse, für die die Schutzzone errichtet wird (in Abstimmung mit Land NÖ, Baudirektion sowie einem Raumplaner).
  • Flächenwidmungsplan sowie Bebauungsplan für die Kellergasse, für die die Schutzzone errichtet wird.

Zusammenfassung zum Aufruf

Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.