09.01.2024 - 05.03.2024:
Förderaufruf 6: Gemeinschaft.Stärken
Der sechste Fördeaufruf für die Förderperiode 2023 - 2027 ist nun freigeschalten.
Förderung von Jugendprojekten
Die LEADER Region Weinviertel Ost möchte besonders für Jugendliche attraktiv werden. Projekte, die die Region für Jugendliche lebenswerter machen, können in diesem Aufruf eingereicht werden. Die Förderung ist eine besondere Möglichkeit, um Jugendliche in den 58 Gemeinden des östlichen Weinviertels zu unterstützen und ihre Ideen und Projekte zu fördern. Wir freuen uns auf viele kreative und innovative Projektideen, nach Einreichung der Projektidee entscheidet das regionale Projektauswahlgremium über die bestgereihtesten Projekte, welche eine Förderung erhalten. Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg.
Ziele von neuen Initiativen für Jugendliche:
- Das Projekt muss gemeindegrenzübergreifend Wirkung für Jugendliche zeigen.
- Die Vorzüge des östlichen Weinviertel als attraktive Heimat bei Jugendlichen zu stärken.
- Heimatstolz bei Jugendlichen zu forcieren.
- Jugendliche verbringen ihre Freizeit in der Region.
- Jugendliche sind in die Entwicklung der Region aktiv eingebunden.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde, zur Umsetzung, der Vorfinanzierung sowie der Übernahme der Eigenmittel des vorliegenden LEADER-Projektes (sofern Gemeinden als Projektträger auftreten), Vereinsbeschluss/ARGE-Beschluss bei Vereinen/ARGE als Projektträger
- Sofern erforderlich muss eine Abstimmung mit der Jugendabteilung des Landes NÖ erfolgen.
- Interessensbekundung der Jugendlichen zu dem Projekt (z.B. Jugend-Workshop-Protokoll, Protokoll eines Abstimmungsgespräches zw. Jugend und Gemeinde etc.)>
- Jugendliche müssen in die Erarbeitung und Umsetzung des Projektes eingebunden werden.
- Jugendliche müssen in die zukünftige Gemeindeentwicklung miteinbezogen werden.
Förderbetrag und Förderhöhe:
Kostengrenzen: Gesamtkosten mind. € 5.000,00, max. € 50.000,00 (brutto bzw. netto bei Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung)
Förderhöhe: 30-70% Förderung, je nach Art des Projektes
Für den Förderaufruf stehen max. € 70.000,00 an LEADER-Fördermittel zu Verfügung.
förderbare Kosten: Planungs- und Beratungskosten, Sachkosten. Förderbar sind ausschließlich Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen.
nicht förderbare Kosten:
- Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
- Investitionen in bauliche Basis-Infrastruktur (Straßen- und Wegebau etc.) oder in technische Infrastruktur (Zuleitung von Wasser/Abwasser- oder Stromleitungen)
- Kosten für Abriss eines Gebäudes
- Kosten des laufenden Betriebe
- gebrauchte Investitionsgüter (dies ist mit dem LAG-Management abzuklären, da Ausnahmeregelungen vorliegen können)
- Teilbeträge von größeren Investitionen
- Kosten, die nicht eindeutig dem Projekt zugeordnet sind
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
- Eigenleistungen
- Kosten, die von Förderungen in Österreich grundsätzlich ausgenommen sind (z.B. Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Steuerberatungs-, Anwalt- oder Notariatskosten
mögliche Förderwerber: Gemeinden, Privatwirtschaft, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Privatpersonen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung der Projektmaßnahmen (Gesamt- oder Teilprojekt) auf Basis von Kostennachweisen (also mit Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen) sowie der Vorlage der Dokumentation des Umsetzungsprojektes.
Was muss am Ende der LEADER-Projektes nachweislich vorliegen:
- (Foto-)Dokumentation des umgesetzten Projektes
- Nachweis über die Einbindung der Jugend in die Projektumsetzung
- Nachweis einer regionalen Wirkung des Projektes
Zusammenfassung zum Aufruf
Alle Förderaufrufe der LEADER Region werden auf der neuen Digitalen Förderplattform (DFP) angelegt. Die Einreichung eines Förderprojekts wird ausschließlich über diese Seite möglich sein. Hier geht es zu den aktuellen Förderaufrufen.