Kellergassen-Schutzzone Prottes
Eine Schutzzone für die Kellergasse ermöglicht eine gesetzliche Grundlage für einen Substanzschutz in der eigenen Kellergasse. Dabei geht es darum, gewachsene Strukturen in der Kellergasse zu erhalten, eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen, den Abbruch von historisch wertvollen Kellern zu verhindern sowie Veränderungen, die nicht gewollt sind, entgegenzuwirken. Die Kellerviertel in Prottes sollen vor Anbauten/Zubauten von Geräten (z.B. PV-Anlagen, Klimageräten, Satellitenanlagen uvm.) geschützt werden können um das Erscheinungsbild mit den heutigen Möglichkeiten weitestgehend bewahren zu können. Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte sollen durch passende rechtliche Rahmen verbessert werden können.
Projektträger: Marktgemeinde Prottes, Prottes
Projektlaufzeit: 21.03.2024 - 28.02.2026
Download: Projekt-Factsheet